Unsere Charterkonditionen

Freuen Sie sich auf unsere kundenorientierten und fairen Konditionen:
 

Stundencharter

279,-/ h

je Stunde (naß)

  • Briefing Package (Flugzeug und der Avionik)
  • Zugang zum Reservierungssystem
  • Einmalige Bodeneinweisung (gegen Berechnung**)

Stundenpaket S

209,-/ h

5 Stunden (naß) inklusive

  • Briefing Package (Flugzeug und der Avionik)
  • Zugang zum Reservierungssystem
  • Einmalige Bodeneinweisung inklusive

Stundenpaket L

169,-/ h

20 Stunden (naß) inklusive

  • Briefing Package (Flugzeug und der Avionik)
  • Zugang zum Reservierungssystem
  • Einmalige Bodeneinweisung inklusive

Hinweise:

Alle oben angegebenen Preise sind Nasspreise (inkl. Kraftstoff und Schmiermittel) und inkl. der gesetzlichen MwSt. Die Preise für die Stundenpakete gelten bei bei Vorauszahlung. Das Flugzeug verfügt über eine kombinierte Halter-Haftpflicht und Passagier-Haftpflichtversicherung in Form einer CSL-Deckung (Combined Single Limit) sowie eine Vollkaskoversicherung mit 2.000 Euro Selbstbeteiligung.

*keine Berechnung eines Blockzuschlages bis 15 Minuten je Flug.
** Die einmalige Bodeneinweisung ist obligatorisch und wird bei der Abnahme zum Stundentarif separat in Rechnung gestellt.

 

Generelle Chartervoraussetzungen:


  • Es besteht ein gültiger Chartervertrag mit der Steinmetz technology & services GmbH (Mainflight Flugzeugcharter)
  • Der Charterer verfügt über eine gültige Lizenz einschließlich Klassenberechtigung SEP und ein gültiges Tauglichkeit
  • Es besteht eine gültige Einweisung auf dem Flugzeugmuster C 172
  • Der Pilot muss eine Mindestflugerfahrung von 100 Stunden nachweisen können
  • Wurde das Flugzeugmuster C172 in den letzten 90 Tage nicht geflogen, muss ein Überprüfungsflug durchgeführt werden.
  • Eine Bodeneinweisung auf unser Flugzeug und das Vertrautmachen mit dem Cockpit ist für jeden Charterer obligatorisch
  • Beim Betrieb werden die Leistungsdaten des Flugbetriebshandbuches eingehalten
  • Lande- und Anfluggebühren (DFS) sind durch den Charterer zu zahlen
  • Bei Betankung an Fremdplätzen werden die Kosten gemäß der einzureichenden Rechnung und maximal bis zur Höhe der Treibstoffkosten am Flugplatz Giebelstadt EDQG erstattet.